Unsere AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen Privatkund:innen
I. Vertragsbeginn
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der mündlichen oder schriftlichen Erteilung des Auftrages oder der beidseitigen Unterzeichnung des Vertrages. Änderungen können individuell in den jeweiligen Verträgen geregelt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des Vertrages.
II. Gebühren und Zahlungen
Die Preise verstehen sich in CHF exkl. MwSt.
Der Kunde verpflichtet sich, die Gebühren nach Abschluss der Dienstleistungen vollständig zu zahlen. Die Zahlung erfolgt per monatlicher Rechnung. In Ausnahmefällen kann in bar oder via TWINT am Tag der Dienstleistung direkt an die Mitarbeiterin bezahlt werden.
Das Entgelt für Leistungen aus den Verträgen oder sonstigen Pauschalabrechnungen ist (soweit nichts anderes vereinbart wurde) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
III. Verpflichtungen von flexifeen an dendie Kund:in
Hausschlüssel. Die meisten unserer Kund:innen stellen uns einen Schlüssel zu ihrem Zuhause zur Verfügung. Schlüssel sind nur mit einem nummerierten Code gekennzeichnet und werden getrennt von Ihren Kundeninformationen aufbewahrt. Im unwahrscheinlichen Fall, dass Ihr Schlüssel verloren geht oder gestohlen wird, enthält der Schlüssel keine Identifizierungsinformationen, sodass er für andere nutzlos ist.
Zugriff Dritter auf Ihr Zuhause. Unser Team wird die Tür nicht öffnen oder andere Dienstleister in Ihre Räumlichkeiten lassen, es sei denn, es wurden ausdrückliche Absprachen mit uns getroffen.
Privatsphäre. Jede Mitarbeiterin von flexifeen versteht, dass der Schutz Ihrer Privatsphäre zu Hause zu unseren wichtigsten Aufgaben gehört. Die Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, über alle Informationen, die in Zusammenhang mit der Tätigkeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass die Auftraggeber sie von dieser Schweigepflicht entbinden oder es notwendig ist, die Informationen innerhalb des Unternehmens für die Ausführung des Auftrages zu teilen.
IV. Verpflichtungen der Kund:innen an flexifeen
Wenn der/die Kund:in Dienstleistungen anfordert, die erfordern, dass die Reinigungskraft Orte in der Höhe erreicht, muss der/die Kund:in einen Tritthocker, Leiter oder ein anderes sicheres Mittel bereitstellen, um hohe Orte zu erreichen.
Kinder. Mitarbeiterinnen von flexifeen beaufsichtigen keine Kinder während der Reinigungsarbeit, ausser ausdrücklich vereinbart.
Andere bei Ihnen vor Ort. Sollten Sie nicht selbst vor Ort sein, benachrichtigen Sie bitte den flexifeen Kundendienst vorab, wenn sich zu unserem geplanten Besuchstermin weitere Personen wie Hausgäste oder Dienstleister bei Ihnen aufhalten.
Zerbrechliche Gegenstände und sensible Flächen. Bitte weisen Sie uns auf zerbrechliche Gegenstände oder sensible Flächen hin, die bei der Reinigung leicht zerbrechen oder zerkratzen könnten. Wir empfehlen Ihnen, besonders wertvolle und zerbrechliche Gegenstände zu schützen, indem Sie sie entweder wegräumen oder uns anweisen, sie nicht zu berühren. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass die Kund:innen wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an flexifeen weitergegeben hat, wird keine Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der/die Kund:in keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit beziehungsweise Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
Haustiere. Falls nötig, bitte Haustiere (Hunde, Katzen, etc.) in ein separates Zimmer bringen.
V. Stornierungen und Verschiebungen
Der/die Kund:in kann eine Reinigung stornieren oder verschieben, indem er den flexifeen Kundendienst anruft (061 561 84 40). Der/die Kund:in kann eine geplante Reinigung bis zu 48 Stunden im Voraus gebührenfrei stornieren. Bei einer Stornierung durch Kund:innen innerhalb von 48 Stunden werden 50 % des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.
Kommt ein Reinigungsteam zum planmässigen Service beim Auftraggeber an und ist der Zutritt auf den vereinbarten Wegen nicht möglich oder sind die Bedingungen für die Reinigung unsicher (z.B. Bauarbeiten im Gange), wird eine Gebühr von 50% erhoben.
VI. Personalabwerbung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit den MitarbeiterInnen des Auftragsnehmers kein direktes Arbeitsverhältnis während der Einstellungszeit und ein Jahr danach einzugehen. Im widrigen Fall schuldet der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Konventionalstrafe in der Höhe von 1/3 des jährlichen Umsatzes. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
VII. Kündigung der Vereinbarung
Die getroffenen Vereinbarung kann von jeder Partei mit einer Frist von mindestens dreissig (30) Tagen im Voraus gekündigt werden.
VIII. Gerichtsstand
Verträge der Firma flexifeen unterliegen dem Schweizerischen Recht. Im Streitfall gilt als Gerichtsstand Basel.